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Pistenregeln: sicher durch die
Skisaison
Skifahren ist eine der gesündesten
Sportarten überhaupt, birgt aber wie
jede Aktivität auch Gefahren. Um
Unfällen und Verletzungen vorzubeugen,
ist es wichtig die FIS Regeln für
Wintersportler einzuhalten. Hier noch
einmal die wichtigsten Pistenregeln
damit ihr Winterurlaub eine reine Freude
wird:
1. Rücksichtnahme auf die anderen
Skifahrer und Snowboarder
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss
sich so verhalten, dass er keinen
anderen gefährdet oder schädigt.
2. Beherrschung der
Geschwindigkeit und der Fahrweise
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss auf
Sicht fahren. Er muss seine
Geschwindigkeit und seine Fahrweise
seinem Können und den Gelände-, Schnee-
und Witterungsverhältnissen sowie der
Verkehrsdichte anpassen.
3. Wahl der Fahrspur
Der von hinten kommende Skifahrer und
Snowboarder muss seine Fahrspur so
wählen, dass er vor ihm fahrende
Skifahrer und Snowboarder nicht
gefährdet.
4. Überholen
Überholt werden darf von oben oder
unten, von rechts oder von links, aber
immer nur mit einem Abstand, der dem
überholten Skifahrer oder Snowboarder
für alle seine Bewegungen genügend Raum
lässt.
5. Einfahren, Anfahren und
hangaufwärts Fahren
Jeder Skifahrer und Snowboarder, der in
eine Abfahrt einfahren, nach einem Halt
wieder anfahren oder hangaufwärts
schwingen oder fahren will, muss sich
nach oben und unten vergewissern, dass
er dies ohne Gefahr für sich und andere
tun kann.
6. Anhalten
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss es
vermeiden, sich ohne Not an engen oder
unübersichtlichen Stellen einer Abfahrt
aufzuhalten. Ein gestürzter Skifahrer
oder Snowboarder muss eine solche Stelle
so schnell wie möglich freimachen.
7. Aufstieg und Abstieg
Ein Skifahrer oder Snowboarder, der
aufsteigt oder zu Fuß absteigt, muss den
Rand der Abfahrt benutzen.
8. Beachten der Zeichen
Jeder Skifahrer und Snowboarder muss die
Markierung und die Signalisation
beachten.
9. Hilfeleistung
Bei Unfällen ist jeder Skifahrer und
Snowboarder zur Hilfeleistung
verpflichtet.
10. Ausweispflicht
Jeder Skifahrer und Snowboarder, ob
Zeuge oder Beteiligter, ob
verantwortlich oder nicht, muss im Falle
eines Unfalles seine Personalien
angeben.
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